drei steinkreuze


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Schräg gegenüber vom Thalgut stehen auf der Nordseite vor dem Wohnhaus des Gutes in dessen Vorgarten drei Steinkreuze z.T. im Boden versteckt. Das mittlere Kreuz ist 55 cm breit, ragt 75 cm aus dem Boden und ist beiderseitig erhaben bearbeitet. Vorn ist ein gemeißeltes Schwert zu erkennen. Die Seitenkreuze sind 67 und 61 cm breit, sie ragen nur halb aus dem Boden hervor.
Eine erste Erwähnung erfolgte 1483, dass an dieser oder ähnlicher Stelle eine Gerichtsstätte gewesen sei, wo „Missetäter "abgetan" wurden. Kreuze dieser Art waren oft Zeugen peinlicher Gerichtsbarkeit.
Auch konnten bis Mitte des 16. Jahrhunderts in Sachsen Tötungsverbrechen so gesühnt werden, wie es jahrhundertelang allgemein üblich war: Vor dem zuständigen Richter wurde zwischen Täter und Familie des Getöteten ein Vertrag geschlossen, der die Zahlung des Wergeldes, verschiedene religiöse Verpflichtungen des Täters (diese entfielen nach der Reformation) und das Setzen eines Steinkreuzes vorsah. Noch 1581 ist von einem Steinkreuz in diesem Zusammenhang die Rede.